Wichtige Änderungen aus der Luft- und Seefracht (EUDR und CBAM) 

2026 bringt zwei wichtige Neuerungen für Unternehmen, die Waren in die EU einführen: Anpassungen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Viele Pflichten werden klarer, manche Prozesse einfacher. Gleichzeitig bleibt der Anspruch der EU bestehen, Lieferketten nachhaltiger und transparenter zu machen. 

Wir haben zusammengefasst, was auf Sie zukommt und wie wir Sie dabei unterstützen: 

EUDR – Mehr Vorlauf und einfachere Zuständigkeiten 

Die EUDR soll sicherstellen, dass bestimmte Produkte, darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja oder Kautschuk, nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Der ursprünglich frühere Starttermin aus 2024 wurde verschoben: 

  • Große Unternehmen starten am 30. Dezember 2026 
  • Kleine Unternehmen folgen am 30. Juni 2027 

Außerdem wurden einzelne Anforderungen deutlich vereinfacht. Wichtig ist künftig vor allem: 
Das erste Unternehmen in der Lieferkette, das Ware in die EU einführt, gibt die Sorgfaltserklärung ab. Nachgelagerte Unternehmen müssen keine eigene Erklärung mehr abgeben, sondern lediglich die Referenznummern dokumentieren, die sie vom Marktteilnehmer erhalten. 

Außerdem entfällt die EUDR-Pflicht für Druckerzeugnisse (HSCode ex 49). Diese Produkte fallen künftig nicht mehr unter die Verordnung.  

Was Sie beachten sollten: 

  • Registrierung im EU-System 
  • Nachweis der Entwaldungsfreiheit für relevante Waren 
  • Aufbewahrung der Unterlagen für fünf Jahre 

Wobei wir Sie unterstützen: Wir integrieren notwendige Angaben in Transport- und Lagerdokumente und geben Hinweise, wenn Informationen fehlen oder unvollständig wirken.  

Selbstverständlich können Sie sich generell an uns wenden, wenn Sie Fragen zu den Neuerungen haben. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne weiter. 

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CBAM – Weniger Verpflichtungen für viele Importeure 

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus betrifft CO₂-intensive Waren wie Stahl, Aluminium, Dünger, Zement oder Wasserstoff. Ab 2026 treten vereinfachte Regelungen in Kraft. Die EU hebt den Schwellenwert deutlich an: 
Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren im Jahr importieren, profitieren von reduzierten oder vereinfachten Pflichten. Laut EU betrifft das rund 90 Prozent der bisherigen CBAM-Importeure. 

Für Sie heißt das: 

  • Behalten Sie Ihre Importmengen im Blick 
  • Die Umsetzungsphase begann am 1. Januar 2026 
  • Anforderungen können je nach Menge variieren 

Wir unterstützen Sie mit transportbezogenen CO₂-Daten und helfen bei der Einschätzung des CBAM-relevanten CO₂-Fußabdrucks Ihrer Sendungen. 

Gemeinsam gut vorbereitet. Wir begleiten Sie durch die Änderungen. 

Sowohl EUDR als auch CBAM verfolgen langfristige Ziele: mehr Transparenz, mehr Nachhaltigkeit und stabile Rahmenbedingungen im internationalen Handel. Und auch wenn neue Vorgaben immer zusätzliche Fragen mit sich bringen, viele der Anpassungen für 2026 nehmen Druck aus dem System und machen Abläufe einfacher. 

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Waren betroffen sind, welche Angaben benötigt werden oder wie Sie Ihre Daten organisieren, stehen wir Ihnen gern zur Seite.  

Sie haben Fragen zu EUDR und CBAM oder möchten sich frühzeitig vorbereiten? 

Kontaktieren Sie uns jetzt – Unser Team in der Luft- und Seefracht unterstützt Sie gern bei allen Themen rund um EUDR, CBAM und internationale Transporte.