Compliance

COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM. HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ.

Compliance

Compliance Management System & Hinweisgeberschutzgesetz

Die ZUFALL logistics group steht für rechtmäßiges, faires und verantwortungsvolles Handeln. Das ist die Basis für unseren Erfolg.

Wir verpflichten uns deshalb, die Gesetze zu respektieren und integer zu handeln. Genauso erwarten wir rechtskonformes und ethisches Verhalten auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.

CMS (Compliance Management System)

Wir bei ZUFALL tragen den immer komplexer werdenden Anforderungen an Compliance Rechnung. Um die Einhaltung von Gesetzen, freiwilligen Selbstverpflichtungen und internen Regeln sicherzustellen, haben wir ein Compliance Management System eingerichtet.

Unser CMS bildet den Rahmen für rechtskonformes Handeln in den Unternehmen der ZUFALL logistics group und trägt damit dazu bei, Haftungsfälle vermeiden und ZUFALL und seine Beschäftigten vor Haftungsrisiken und Reputationsschäden zu schützen.

Sie erreichen unsere Compliance-Abteilung unter compliance@zufall.de

Hinweisgeberschutz bei ZUFALL

Wir möchten dazu ermutigen, uns über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen zu informieren. Jede Meldung hilft uns bei der Aufklärung und Beseitigung von Fehlverhalten oder Missständen.

Unser Hinweisgeberportal bietet Beschäftigten und Außenstehenden eine zusätzliche Möglichkeit, eventuelle oder tatsächliche Compliance Verstöße rund um die Uhr anonym bei unserer internen Meldestelle zu melden. Die Plattform steht in mehreren Sprachen zur Verfügung. Hinweisgebende Personen sind bei der Abgabe einer Meldung frei, ob sie ihren Namen angeben oder vollständig anonym bleiben wollen und können über das Portal die Hinweisbearbeitung nachvollziehen.

Das Portal dient zur Meldung von Rechtsverstößen und nicht zur Meldung allgemeiner Beschwerden.

Über den nachfolgenden Link oder QR-Code gelangen Sie zu unserem geschützten Hinweisportal:

https://app.whistle-report.com/report/fd6cfbdd-00f8-4425-9c3f-146ea408f8c4

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Wir bei ZUFALL stellen sicher, dass das LKSG sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich, als auch in unserer gesamten Lieferkette eingehalten wird. Daher können Hinweise auf menschenrechtliche- oder umweltbezogene Risiken über unser Beschwerdesystem abgegeben werden (siehe oben).

Download: Dokument zur Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem LKSG